- Tragen Sie zur Deeskalation bei, bewahren Sie Ruhe.
- Machen Sie keinerlei Aussagen!
- Telefonieren Sie sofort mit Ihrem Steuerberater oder einem Verteidiger!
Die Steuerfahndung kann keine Telefonsperre verhängen.
Greifen Sie zum Telefonhörer!
Weisen Sie darauf hin, den Berater anzurufen und lassen Sie sich nicht stoppen. - Stellen Sie die Personalien der Durchsuchungsbeamten fest.
Name, Dienststellung, Dienstbehörde
Wer ist der Durchsuchungsleiter? Wer ist der Zeuge? (Meist Beamter der Gemeinde) - Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss geben.
Richtet sich die Durchsuchungsanordnung auf bestimmte Unterlagen?
Können Sie die Anordnung durch sofortige Herausgabe dieser Unterlagen aushebeln?
Vermeiden Sie dadurch Zufallsfunde! - Bei Eingriff in Ihre schwachen Rechte holen Sie Zeugen herbei.
- Wenn möglich, schicken Sie eine Person Ihres Vertrauens jeweils mit den ausschwärmenden Fahndern.
Je Fahnder, eine Person Ihres Vertrauens.
Sie können sich in Ihrem Heim Frei bewegen, vermeiden Sie aber die Behinderung der Durchsuchung. - Lassen Sie ein genaues Inventarverzeichnis der mitgenommenen Unterlagen erstellen.
Ordner sollten genau bezeichnet werden.
Alle Seiten sollten zur Vervollständigung einzeln durchnumeriert werden. - Bestehen Sie auf der Beschlagnahme der mitgenommenen Unterlagen.
- Rechnung Sie mit einer Nachfandung.
Schmitt & Partner
Steuerberatungsgesellschaft
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