Corona-Soforthilfe 27.03.2020

Corona- Soforthilfe

Die Corona-Sofort Hilfen sollen über das Regierungspräsidium in Kassel (RP) beantragt werden. Dazu hat der RP vorgestern folgenden Hinweis veröffentlicht:

"Wichtiger Hinweis: 25.03.2020

Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

Sobald die Antragsformulare zur Verfügung stehen, werden wir hier über die Einzelheiten informieren. Bitte sehen Sie von der Zusendung formloser Anträge per E-Mail oder Fax ab. Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten ist die Einhaltung der Online-Vorgaben zu bevorzugen.

https://rp-kassel.hessen.de/pressemitteilungen/wichtiger-hinweis Anträge können ab 30.03.2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden http://www.rpkshe.de/coronahilfe (Seite in Vorbereitung)"Sofern Sie weitergehende Informationen benötigen, können Sie gern unsere Mitarbeiter ansprechen.
Für die Antragstellung beachtenswert sind die Eckpunkte, mit denen die Bundesregierung den Deutschen Bundestag am 23.03.2020 (BT Drucksache 19/12105) unterrichtet hat.
Voraussetzung für die Sofort-Hilfe sind danach wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das Unternehmen darf vor März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und der Schadeneintritt muss nach dem 11.03.2020 liegen.
Bitte bedenken Sie, dass hierfür eine aktuelle Finanzbuchhaltung erforderlich werden könnte.


Tilgungsaussetzung

Von mehreren Kreditinstituten hat uns die Nachricht erreicht, dass zur Liquiditätssicherung eine Soforthilfe durch Tilgungsaussetzung angefragt werden kann.
Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahme direkt eine Entlastung darstellen würde, nach Ende der Aussetzung die Raten in gleicher Höhe wieder einsetzen und die Aussetzungslaufzeit an die ursprüngliche Kreditlaufzeit angehangen werden soll.
Bitte sprechen Sie Ihre zuständigen Bankmitarbeiter an. Auch in diesem Fall erwarten wir, dass eine aktuelle Finanzbuchhaltung erforderlich sein wird.

Wir bitten um Verständnis, wenn es auf Grund der derzeitigen Arbeitsbelastung zu Verzögerungen bei der Erstellung der Buchhaltung und der Analyse der wirtschaftlichen Situation kommen kann.

Bleiben Sie Gesund

 



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