Einzelmaßnahmen in der Coronakrise 24.03.2020

In der letzten Woche stand die Herstellung und Aufrechterhaltung der Verbindung zu Ihnen im Vordergrund. Unsere Mitarbeiter haben mit Ihnen bereits einzelne Maßnahmen besprochen bzw. eingeleitet.
Konkret geht es um folgende Möglichkeiten, bei denen wir Sie gerne unterstützen:

Finanzamt

  • Herabsetzungsanträge

10.05.2020 Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
10.06.2020 Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer
(Bitte klären Sie mit unseren Mitarbeitern, ob die erwartete Ergebnisminderung auch die nachträgliche Herabsetzung für das erste Quartal erfordert)
 

  • Stundungsanträge

Bereits fällige und fällig werdende Steuerzahlungen sollen großzügig gestundet werden.
Unsere Mitarbeiter werden Sie auf Stundungswünsche ansprechen. Gerne können Sie sich aber auch direkt an die für sie zuständigen Mitarbeiter wenden.
10.05.2020 Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
10.06.2020 Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer
(Bitte klären Sie mit unseren Mitarbeitern, ob die erwartete Ergebnisminderung auch die nachträgliche Herabsetzung für das erste Quartal erfordert)

Sozialversicherung

für die Sozialversicherungsbeiträge ab März 2020 bestehem nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ebenfalls Stundungsmöglichkeiten. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen Lohnmitarbeiter an.

Arbeitsagentur

Die Mitteilung über die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KuG) ist bereits in vielen Fällen erfolgt. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen auch in weiteren Fällen weiter. Bitte bedenken Sie aber auch den Hinweis, dass es nach Bewilligung des KuG zu Verzögerungen in der Erstattung kommen kann. In der Vergangenheit hat die Erstattung bei Saison-KuG im Baugewerbe ca . 7-10 Tage gedauert. Aufgrund der Masse der Verfahren könnte nach unserer Einschätzung dieser Zeitraum überschritten werden.
Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter bei Handlungsbedarf an.

Liquiditätshilfen

Die KfW und die Bürgschaftsbank haben, zur Sicherung der Liquidität, Hilfsprogramme ausgerufen.
Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter Ihrer Hausbank auf diese Programme an. So kann es beispielsweise selbst mit KuG zu Liquiditätsengpässen durch Einnahmenausfälle bei Zahlungsverpflichtung gegenüber Lieferanten bzw. fortlaufenden Dauerschuldverhältnissen (Darlehn, Mieten usw.) kommen. Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Nachweise an. Unsere Mitarbeiter geben hierzu gern einen Überblick. Da die Bearbeitung vermutlich sehr umfangreich sein wird, bitten wir Sie dies frühzeitig zu erwägen.

Infektionsschutzgesetz

Unsere Informationen sind derzeit in Bearbeitung. Für die Stellung von Anträgen für Verdienstausfall sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter an.


 



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