Orientierungshilfe - Corona-Soforthilfe 29.03.2020

1. Haben sie Einnahmenausfälle im Zeitraum 01.04.-30.06.?

1.1 Nein

Detailinformation: nicht coroanverursacht

1.2 JA

Detailinformation: Soforthilfegrenze bedeutet:

bis 5 Arbeitnehmer: 9.000 + 1.000 = 10.000

bis 10 Arbeitnehmer: 15.000 + 5.000 = 10.000

bis 50 Arbeitnehmer: 0 + 30.000 = 30.000

1.2.1 Ausfall geringer als Soforthilfegrenze?

1.2.2 Ausfall höher als Soforthilfegrenze?

2. Haben Sie Ausgaben, die ausschließlich durch Corona verursacht sind?

Detailinformation: Bspw.: Hygieneaufwendungen usw

2.1 Nein

Detailinformation: nicht coroanverursacht

2.2 JA

2.2.1 Ausfall geringer als Soforthilfegrenze?

2.2.2 Ausfall höher als Soforthilfegrenze?

3. Haben Sie unvermeidbare einmalige betriebliche Ausgaben im Zeitraum 01.04.-30.06.?

3.1 Ausgaben waren schon vor Corona nicht bezahlbar

3.2 Ausgaben wären ohne Corona bezahlbar

4. Haben Sie unvermeidbare laufende betriebliche Ausgaben im Zeitraum 01.04.-30.06.?

4.1 Ausgaben waren schon vor Corona nicht bezahlbar

4.2 Ausgaben wären ohne Corona bezahlbar

4.3 Weiterlaufende Ausgaben

4.3.1 Höhe der Ausgaben zusammenstellen

<5. Haben Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft?

5.1 Tilgungsaussetzung bestehender Darlehn

5.1.1 JA

5.1.2 Nein, weil

5.2 Stundungsanträge

5.2.1 Finanzamt

5.2.1.1 JA

5.2.1.2 Nein, weil

5.2.2 Sozialversicherung

5.2.2.1 JA

5.2.2.2 Nein, weil

5.3 Darlensaufnahme

5.3.1 JA

5.3.2 Nein, weil

5.4 Eigenkapital- Einlage

6. Wie hoch ist die Finanzierungslücke?

6.1 Lücke sofort erkennbar höher als die Corona-Soforthilfe

Detailinformation: Beispiel:

Einnahmen gesunken auf 0,00€ wg Corona

Warenlieferung unabwendbar - 5.500,00 €

laufende Aufwendungen 4.000,00€ x 3 Monate = -12.000,00€

Stundung für laufende Aufwendungen 1.000€ x 3 Monate = + 3.000€

Darlehn nicht möglich

Eigenkapital nicht vorhanden

Damit Finanzierungslücke in Summe: -14.500€

Lücke ist höher als Soforthilfe

6.2 Lücke berechnen

Detailinformation:

Der Einnahmenrückgang ist geringer als die Soforthilfegrenze

Die verbleibenden Ausgaben sind geinger als die Soforthilfegrenze

Finanzierungsmittel nicht ausgenutzt



Zurück



Schmitt & Partner
Steuerberatungsgesellschaft

kontakt@schmittundpartner.de
kontakt@schmittundpartner.de

... mehr als Steuern sparen!

Standort Wolfhagen

Mittelstraße 28
34466
Wolfhagen

+49 5692 9886-0
+49 5692 9886-0
Standort Wolfhagen

Mo, Mi, Do, Fr
8:00 bis 16:00 Uhr
DI
8:00 bis 18:00 Uhr

Standort Zierenberg

Poststraße 29
34289
Zierenberg

+49 5692 9886-0
+49 5692 9886-0
Standort Zierenberg

DI
8:00 bis 16:00 Uhr
Do
8:00 bis 18:00 Uhr
Fr
8:00 bis 14:00 Uhr

© 2017 CHC ONLINE | SOLVA
Seitenanfang