Sofortmaßnahmen zu Steuerzahlungen 20.03.2020

Rückforderung der Ust-Sondervorauszahlung (1/11)
 
Hessen wird einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen. Die hessischen Finanzämter sollen danach angewiesen werden, auf formlosen Antrag die USt-Sonder-VZ für 2020 zurück zu erstatten. Dies gilt unter der Zielsetzung der Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Krise.
 
Wir möchten Sie bitten, mit unseren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen und das Vorgehen zu besprechen.
 
 
Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
 
am 10.05.2020 werden die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
am 10.06.2020 werden die Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer
fällig.
 
Die Bundesregierung hat für die Auswirkungen der Corona-Krise eine großzügige Handhabung von Herabsetzungsanträgen angekündigt. Mit Schreiben vom 19.03.2020 gilt dies für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige.
 
Unsere Mitarbeiter haben in den letzten Tagen bereits viele unsere Mandanten zur Einschätzung Ihrer erwarteten Ergebnisse für 2020 angesprochen. Wir haben bereits zahlreiche Herabsetzungsanträge gestellt.
Darüber hinaus haben wurde mit vielen Mandanten die Überprüfung zum 15.04.2020 vereinbart, um dann zeitnah zum 10.05.2020 genauere Anträge zu stellen.
 
Wir möchten Sie daher bitten, den 15.04.2020 als Datum im Gedächtnis zu behalten, um unsere Mitarbeiter auf entsprechende Anpassungen an zu sprechen.
 



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