Corona Überbrückungshilfe -Neu-

Nach Auslauf der Corona-Soforthilfe, die unsere Mandanten beim RP-Kassel für Hessen beantragen konnten, informieren wir heute über die aktuelle Corona-Überbrückungshilfe.

Aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten bei der vormaligen Corona-Soforthilfe (unterschiedliche Behandlung je Bundesland, Subventionsbetrug, Unklarheit in der Berechtigung u.v.a.) muss die neue  Corona-Überbrückungshilfe bundesweit einheitlich  durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt beantragt bzw. begleitet werden.

Da wir für diese Tätigkeit bereits beim Wirtschaftsministerium registriert sind, unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung. 

Die Antragsfrist endet am 30.09.2020.

Sofern Sie im April und Mai mehr als 60% Umsatzeinbußen gegenüber dem Vorjahr hatten und diese Einbußen in erheblichem Umfang  (über 40% des Vorjahreszeitraumes) für Juni bis August fortdauern, sind Sie bei Einhaltung der Größenmerkmale anspruchsberechtigt.

Nach unserer vorsichtigen Einschätzung möchten wir aber schon jetzt Ihre Erwartungen dämpfen und Sie bitten, vorab Ihre Buchführungsauswertung zum Umsatzrückgang zu prüfen.

Sollten Sie erhebliche Einbußen erkennen, helfen wir Ihnen gern mit unserer Schnelleinschätzung, ob eine Beantragung überhaupt in Betracht gezogen werden sollte.

Bitte sprechen Sie für diesen Fall einen unserer Steuerberater an, um das kostenpflichtige Angebot und Ihren Nutzen vorab zu klären.

Bitte bleiben Sie Gesund


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