Corona Hilfen - betriebliche Liquidtät

Die Corona-Soforthilfe war zu Beginn der Krise als Liquiditätshilfe ausgestaltet.
Aus den Erfahrungen der letzten Monate lässt sich ableiten, dass diejenigen, die über hohe betriebliche Liquidität verfügt haben, eher weniger antragsberechtigt waren.
Die betrieblichen Mittel mussten zuerst verwendet werden, bevor ein Anspruch auf Hilfe bestanden hat.

Die aktuelle Corona-Überbrückungshilfe bezieht sich auf Umsatz-/Ertragsausfälle und ist nicht auf die Prüfung des Bestandes der betrieblichen Liquidität gerichtet. 

Wir können die zukünftige Entwicklung nicht vorhersagen.
Sollte sich die Situation aber verschlechtern und eine weitere Hilfe zur Sicherung der Liquidität notwendig werden, sollten Sie vorbereitet sein.

Für diesen Fall sollten die betrieblichen Geldbestände nicht unnötig hoch sein. So könnte eine vorsorgliche Maßnahme sein, ein oder mehrere Online-Tagesgeldkonten zu eröffnen. Nach Auskunft der ortsansässigen Banken entsteht dafür voraussichtlich keine Kontoführungsgebühr.
In der Buchhaltung  kann dieses Konto als Privatentnahme gebucht werden und wird dann nicht mehr als betriebliche Liquidität ausgewiesen.

Eine spätere Einlagebuchung  des gesamten Tagesgeldkontos ist jederzeit zur Stärkung der betrieblichen Liquidität möglich.

Sofern Sie über freie Liquidität auf einem betrieblichen Bankkonto verfügen, empfehlen wir Ihnen zu handeln.

Hat Sie diese Information betroffen? Dann sprechen Sie gern unsere Mitarbeiter an.

Bitte bleiben Sie Gesund!
 


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