Corona-Überbrückungshilfe II (September bis Dezember)

Für Unternehmen, die in den monaten April bis August 2020 einen Umsatzrückgang hinnehmen mussten,
wird die Corona-Überbrückungshilfe II gewährt.
 
Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von
mindestens 30%
oder 
mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten
für den Zeitraum von April bis September 2020.
 
Bei Erstellung der Buchhaltung Oktober können wir Ihnen anbieten, diese Einstiegsvoraussetzungen kostenlos zu prüfen.
Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter darauf an, sofern Sie von starken Umsatzrückgängen in diesem Zeitraum betroffen waren.
 
Sofern die Einstiegsvoraussetzungen gegeben sind und in den Monaten September bis Dezember ebenfalls Umsatzrückgänge zu erwarten sind, kann Corona II über unser Büro beantragt werden.
 
Für diesen Fall bieten wir unsere entgeltliche Hilfe bei der Antragstellung an und benötigen hierfür Ihre möglichst zeitnah erstellte Finanzbuchhaltung.
 

Bitte bleiben Sie gesund!



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